Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension juu-dog
1. Abgabezeiten
Die Tages- und Ferienhunde können zwischen 6.00 Uhr – 9.00 Uhr abgegeben und zwischen 17.00 Uhr – 19.00 Uhr abgeholt werden. Können diese Zeiten aus Gründen nicht eingehalten werden, können Sonderzeiten gegen Rücksprache vereinbart werden.
2. Verpflichtungen vom Halter
2.1 Sämtliche Auffälligkeiten wie Aggression, Angst vor Gewitter, Feuerwerk, Allergien, Krankheiten (bei Hunden mit Krankheit müssen die Medikamente mitgegeben werden), oder andere Verhaltensauffälligkeiten müssen mitgeteilt werden. Ich behalte mir vor, Hunde, die nicht entsprechend beschrieben wurden, sofort abholen zu lassen. Die gebuchten Tage werden voll verrechnet. Ist dies nicht möglich, werden die Mehraufwandskosten und Arbeit in Rechnung gestellt. Jegliche für mich wichtige Information, ist mir mitzuteilen.
2.2 Der Impfausweis muss bei der ersten Abgabe des Hundes mit abgegeben werden. Ebenso bei der Erneuerung der Impfungen. Die Impfungen sind jährlich aufzufrischen. Hunde, die nicht über einen aktuellen Impfstatus verfügen, werden abgelehnt und die gebuchten Tage voll verrechnet. Hunde aus der Schweiz benötigen keine Tollwutimpfung. Diese ist im Gegensatz zu der Grundimpfung nur alle drei Jahre aufzufrischen. Übliche Impfungen gegen Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis, kombinierte Zwingerhustenimpfung (zusätzlich nasale Zwingerhusten Impfung KC erforderlich) sowie Staupe, dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. – 3 Wochen vor Abgabe, wenn nicht aktuell.
2.3 Alle Hunde müssen mindestens zweimal jährlich entwurmt werden.
2.4 Tierarztkosten, welche während des Aufenthaltes entstehen, werden dem Kunden verrechnet.
3. Verpflichtungen juu-dog
juu-dog verpflichtet sich, mit grosser Bemühung für den Hund zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Hundes zu richten. Dazu gehören nebst der Fütterung, die Reinigung und die gesundheitliche Überwachung des Hundes.
4. Aufnahmebedingungen
4.1 Vor Aufnahme eines Hundes, wird ein Besichtigungstermin mit Halter und Hund vereinbart.
4.2 Nur sozial verträgliche, sozialisierte Hunde ohne Aggressionsverhalten werden aufgenommen.
4.3 Unkastrierte Hündinnen werden grundsätzlich aufgenommen, sofern sie nicht läufig sind. Wird eine Hündin während des Aufenthaltes läufig, verrechne ich 15.00 Franken pro Tag zusätzlich. Wird eine unkastrierte Hündin während des Aufenthaltes trächtig, lehnt die Hundepension juu-dog jegliche Verantwortung ab.
4.4 Der Hund muss gechippt und ordnungsgemäss registriert sein.
4.5 Grundgehorsam muss vorhanden sein.
4.6 Hunde mit Durchfall oder anderen Erkrankungen dürfen nicht abgegeben werden.
5. Haftungsbedingungen
5.1 Die Hundepension juu-dog übernimmt keinerlei Haftung für Verletzung, Krankheit, Entlaufung, Rauferei etc. am Hund.
5.2 Sämtliche Tierarztkosten, die während des Aufenthaltes anfallen, müssen vom Halter übernommen werden.
5.3 Für Unfall-, Sach- oder Personenschaden an Drittpersonen übernimmt die Hundepension juu-dog keine Haftung.
5.4 Schäden an Gegenständen oder der Infrastruktur, welche durch den Hund verursacht wurden, müssen vom Hundehalter ersetzt oder bezahlt werden.
5.5 Hunde werden bei mir vorwiegend in einer Gruppe gehalten. Sie erklären sich ausdrücklich mit dieser Haltungsform einverstanden und sind sich bewusst, dass bei dieser Haltungsform Risiken für Verletzungen durch Spiel oder Rauferei nie ganz ausgeschlossen werden können. Im Falle einer Verletzung muss jeder Hundehalter für die Behandlungen seines eigenen Hundes selber aufkommen.
6. Buchung
6.1 Sämtliche Buchungen werden entweder schriftlich oder mündlich vereinbart.
6.2 Die Kosten für den Aufenthalt Ihres Hundes können der Preisliste entnommen werden.
6.3 Zwei Probetage zur gegenseitigen Angewöhnung sind Obligatorisch, in dieser Zeit muss der Hundebesitzer erreichbar sein.
7. Stornierung
Die Abmeldung für Tagesplätze müssen mindestens 72 Std. vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten wird der volle Tagestarif verrechnet. Bei Abmeldungen von Ferienplätzen werden immer 50% des Preises verrechnet.
8. Gerichtsstand
Anwendbares Recht, als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der juu-dog Hundepension Egolzwil, diese kann auch am ordentlichen Gerichtsstand klagen. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches Recht.
Bezirksgericht Willisau
6130 Willisau
